09.11.2021

Selbsthilfeförderung 2022

Gesetzliche Krankenkassen fördern nach § 20h, SGB V die gesundheitsbezogene Selbsthilfe.
Die Anträge und Hinweise für eine Pauschalförderung finden Sie unter dem Link: https://web.asbwismar.de/beratung/kiss-informationsstelle
Wir sind gern behilflich und vergeben ab sofort Termine.